Kleinkinder

Antrag auf gebührenfreie Windelsäcke für Kleinkinder

Angaben zur erziehungsberechtigten Person:

Hiermit beantrage ich Windelsäcke für folgendes Kind:

Voraussichtliche Anzahl der Windelsäcke:

(vorbehaltlich der Prüfung durch das Landratsamt)

Hinweise:

  1. Ab Antragstellung wird pro Monat bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes ein gebührenfreier Restmüllsack ausgegeben (max. 24 Säcke).

  2. Voller Anspruch (24 Säcke) besteht bei Antragstellung bis zum Ende des auf die Geburt folgenden Monats; bei späterer Beantragung erfolgt die Ausgabe der Windelsäcke anteilsmäßig.

  3. Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Sie als erziehungsberechtigte Person und das o. g. Kind jeweils mit Hauptwohnsitz im Landkreis Hof gemeldet sind.

  4. Sie erhalten nach Bearbeitung durch das Landratsamt einen Berechtigungsschein per Post. Mit diesem können Sie Abfallsäcke bei Ihrer Gemeinde bzw. im Landratsamt abholen.
  1. Nach dem Absenden Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  1. Die Datenschutzhinweise entnehmen Sie bitte hier.

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